Warum soll die Partei NPD verboten werden?

Telnehmer einer Demonstration der Partei NPD. (Foto: dpa)
Telnehmer einer Demonstration der Partei NPD. (Foto: dpa)

Vielleicht hast du schon einmal von der NPD gehört. Das ist eine Partei in Deutschland, die 1964 gegründet wurde. Die Abkürzung steht für Nationaldemokratische Partei Deutschlands. Doch viele Politik-Experten finden nicht, dass diese Partei demokratisch ist. Sie halten sie für rechtsextrem und gefährlich. Deshalb wollen sie, dass die NPD verboten wird. Wir erklären dir, warum und was daran so schwierig ist.

Warum soll die NPD verboten werden?

Experten sind der Meinung, dass die NPD Grundregeln ablehnt, nach denen unser Land funktioniert. Diese Regeln stehen im Grundgesetz. Man sagt auch Verfassung dazu. Deshalb bezeichnen die Gegner der NPD die Partei als verfassungsfeindlich. Die Verfassung besagt zum Beispiel, dass jeder Mensch die gleichen Rechte hat. Egal woher er kommt und welcher Religion er angehört. Die NPD aber ist ausländerfeindlich. Sie hetzt gegen Flüchtlinge und möchte, dass keine weiteren Menschen aus anderen Ländern nach Deutschland kommen.

Warum ist es so schwer, eine Partei zu verbieten?

Eine Partei kann nicht einfach verboten werden. Das kann nur das höchste Gericht in Deutschland: das Bundesverfassungsgericht. Dort muss bewiesen werden, dass die NPD gegen die Verfassung verstößt. Das allein reicht allerdings noch nicht: Es muss auch nachgewiesen werden, dass sich die NPD aggressiv gegenüber Ausländern verhält. Bisher wurden in Deutschland erst zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), die sich an den Ideen der Nazis orientierte und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Wie läuft ein Verbotsverfahren ab?

Der Bundesrat hat im Jahr 2013 beantragt, die Partei zu verbieten. Im Bundesrat sitzen Politiker aus allen 16 deutschen Bundesländern. Ein Gericht will nun im März darüber entscheiden, ob die NPD verboten wird. Doch selbst wenn die Richter die NPD verbieten, könnte ein weiteres Gericht das wieder rückgängig machen: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Denn diesem Gericht genügt es womöglich nicht, dass eine Partei verfassungsfeindlich ist. Die Partei muss eine Gefahr für das Land und die Demokratie sein. Etwa, weil sie die Macht des Landes an sich reißt. Dafür ist die NPD aber zu klein und unbeliebt. Bisher ist sie nur in einem Landtag vertreten: im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Im Bundestag sitzt kein NPD-Politiker.

Warum scheiterte das Verbot schon einmal?

Bereits im Jahr 2003 hatte man versucht, die NPD zu verbieten. Das ist damals aber schiefgelaufen. Der Grund dafür waren sogenannte V-Männer, also Vertrauensmänner. Das sind geheime Informanten, die zum Beispiel mit der Polizei oder mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, dafür zu sorgen, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Deshalb beobachten die Mitarbeiter rechtsextreme oder terroristische Gruppen. Dafür setzen sie auch V-Leute ein. Diese verraten dem Verfassungsschutz geheime Informationen. 2003 stellte das Gericht das Verbotsverfahren ein, weil der Verfassungsschutz V-Leute auch unter den Chefs der NPD hatte. Am Ende wussten die Richter nicht, ob die Informationen von den V-Leuten oder tatsächlich von NPD-Mitgliedern stammten.

Von Kathy Stolzenbach