NSU-Prozess: Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt
Heute ist der bereits sehr lang andauernde NSU-Prozess zu Ende gegangen. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Oberlandesgericht München stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest – damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Experten bezeichnen den Urteilsspruch als “historisch”: Das Gericht folgte dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Es verurteilte die Angeklagte als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU).
Zehn Morde mit oder ohne Zschäpe?
Der NSU ist eine Untergrundorganisation gewesen, die zwischen 2000 und 2007 mindestens zehn Menschen tötete und viele weitere schwer verletzte. Ihr Motiv dazu war Fremdenhass. Zudem überfiel der NSU mehrere Banken.
Die Angeklagte Beate Zschäpe streitet ab, in die Morde der NSU involviert gewesen zu sein. Sie habe immer erst danach von den Tätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erfahren, was diese getan hatten.
Verteidiger kündigt Revision an
Nach der Verurteilung von Beate Zschäpe wegen Mordes kündigte deren Verteidiger Wolfgang Heer am Mittwoch an, Revision einzulegen. Daher muss das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Der Prozess hatte am Oberlandesgericht in München stattgefunden.
VON SABRINA BIRKENBACH MIT DPA