Hi, ich bin Blaubeere!

Hi, ich bin Blaubeere!
Die Auswahl an Vornamen ist riesengroß. Foto: Federico Gambarini/dpa

Manche Vornamen sind so ungewöhnlich, dass man sich fragt: Ist das überhaupt erlaubt? Wir haben uns die Regeln mal angeschaut.

Jemand ruft auf dem Schulhof einen Namen, und zehn Kinder drehen sich um. Das kann schon mal passieren. Denn einige Vornamen sind so beliebt, dass viele Kinder sie tragen. Mia oder Ben zum Beispiel gibt es in vielen Klassen gleich mehrfach.

Blue Ivy wurde von ihren Eltern nach einer Blaubeere benannt. Foto: Mark J. Terrill/AP/dpa

Der Tochter von Sängerin Beyoncé und Rapper Jay-Z hingegen dürfte so etwas nicht passieren. Die Elfjährige trägt den ungewöhnlichen Namen Blue Ivy. Gerade erzählte ihr Vater im Fernsehen, wie es zu den Namen kam.

Auf den Ultraschall-Bildern sei das Baby im Bauch von Beyoncé so winzig gewesen, dass die Eltern es zunächst bloß Blueberry (übersetzt: Blaubeere) genannt hätten. Das ging so lange, das ihnen der Spitzname ganz normal vorgekommen sei, sagt Jay-Z. „Dann haben wir das ‘berry’ einfach weggelassen und sie Blue genannt“, sagte er. Ivy bedeutet übrigens auf Deutsch Efeu und ist in England oder USA ein normaler Vorname.

So viele Namen – da fällt die Wahl oft schwer. Foto: Carsten Rehder/dpa

Namen können abgelehnt werden

Auch in Deutschland hätten die beiden ihre Tochter wohl Blue nennen dürfen. Denn Eltern dürfen den Vornamen ihres Kindes frei bestimmen. Sie müssen ihn aber beim Standesamt eintragen lassen. Diese Behörde allerdings kann einen Vornamen auch ablehnen. Das passiert, wenn die Mitarbeiter dort meinen: Ein Name gefährdet das Wohl eines Kindes. Doch was bedeutet das?

Den Vornamen ihres Babys müssen Eltern dem Standesamt mitteilen. Foto: Stefan Puchner/dpa

Die Standesämter sollen zum Beispiel verhindern, dass ein Kind einen lächerlichen Vornamen erhält. So lehnten Behörden in der Vergangenheit die Namen Waldmeister und Puppe ab. Solche Quatschnamen haben es in der Regel schwer, denn ein Name soll auch als solcher zu erkennen sein. Deshalb gelten auch Namen von Orten oder Nachnamen als Vornamen bei uns als ungeeignet.

Auch bei zu vielen Vornamen können die Standesämter Einspruch erheben. So wollen sie verhindern, dass es für die Kinder zu unpraktisch wird, zum Beispiel beim Ausfüllen von Formularen. (dpa)