Richter sagen “Ja” zu Ceta

Richter sagen “Ja” zu Ceta
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung gefällt. (Foto: dpa)

Ceta ist die Abkürzung für einen Vertrag zwischen Kanada und der Europäischen Union (EU): „Comprehensive  Economic and Trade Agreement“, also „Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen“.

Mit Ceta soll es leichter für Firmen werden, Waren wie Autos oder Lebensmittel von Kanada in die EU zu verkaufen und umgekehrt. Normalerweise fallen dafür nämlich Gebühren an: Zölle. Die sollen durch das Abkommen wegfallen.

Viele wollen Ceta nicht

Viele Menschen sind aber gegen Ceta. Sie fürchten, dass die Qualität von Waren schlechter wird. Oder dass deutsche Firmen schlechter verdienen, weil kanadische Firmen mehr Geschäfte in Deutschland machen. Gegner wollen das Abkommen stoppen. Sie haben Anträge bei einem hohen deutschen Gericht eingereicht: dem Bundesverfassungsgericht.

Ceta darf kommen

Die Richter haben an diesem Donnerstag aber entschieden: Ceta darf kommen. Das Gericht erlaubt der Bundesregierung also, den Vertrag mit Kanada abzuschließen. Dabei müssen aber einige Bedingungen erfüllt werden, verlangt das Gericht. Zum Beispiel muss Deutschland die Möglichkeit haben, wieder aus dem Vertrag auszusteigen, wenn es sich die Sache anders überlegt.

Von kst, ann