Was ist die Zweitstimme?

Bei der Bundestagswahl, also der Wahl, bei der die Deutschen alle vier Jahre die Mitglieder des Parlaments (man sagt auch Abgeordnete) wählen, hat jeder zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Die Erststimme
Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin, also Politiker, aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. In Deutschland gibt es 299 davon. Sie sind so ausgewählt, dass in jedem ungefähr gleich viele Wähler leben. Der Politiker, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, vertritt die Bürger im Bundestag, also im Parlament in Berlin. Wer auf diese Art gewählt wird, hat ein so genanntes Direktmandat bekommen. “Mandat” kommt aus dem Lateinischen und heißt so viel wie „etwas aus der Hand geben“. Die Wähler geben quasi ihr Recht auf Mitbestimmung an den Politiker weiter, er soll ihre Meinung im Bundestag vertreten. Mit diesen Direktmandaten werden die Hälfte der Mitglieder des Parlaments vergeben. Man sagt auch Sitze im Bundestag dazu.