Wichtiges Gericht hat entschieden: Lehrerinnen dürfen Kopftuch tragen

Man darf Lehrerinnen nicht einfach so verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Das hat ein Gericht entschieden. (Foto: dpa)
Man darf Lehrerinnen nicht einfach so verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Das hat ein Gericht entschieden. (Foto: dpa)

Es ist nur ein Stück Stoff. Doch viele Menschen in Deutschland haben ein Problem damit, wenn Frauen Kopftücher tragen. Wenn über dieses Thema gesprochen wird, geht es meist um die Religion Islam. Viele Frauen, die zu dieser Religion gehören, tragen ein Kopftuch, auch in Deutschland.

Daran stören sich eine Menge Leute. An vielen Schulen in Deutschland ist es Lehrerinnen sogar verboten, ein Kopftuch zu tragen. Ein Grund, der dafür genannt wird, ist: Lehrer sollen ihre Schüler nicht beeinflussen, wenn es um den Glauben geht. Das Kopftuch aber sei ein Zeichen für den Islam.

Ein Zeichen von Unterdrückung?

Manche ärgern sich auch über etwas anderes. Sie finden: Die Frauen tragen das Kopftuch nur, weil ihre Religion ihnen das vorschreibt. Das sei ein Zeichen von Unterdrückung. Denn für Männer gibt es so eine Regel nicht.

Viele Leute sehen das aber anders. Gegen das Kopftuch-Verbot hatten sich zwei Frauen gewehrt. Sie waren vor Gericht gezogen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ihnen nun Recht gegeben. Es ist das wichtigste Gericht in Deutschland. So ein Verbot darf es nicht einfach so geben, lautet der Beschluss. Das Gericht gab das am Freitag bekannt.

Jeder Mensch darf seine Religion ausüben

Die Richter sind der Ansicht: Ein Kopftuch-Verbot verstößt gegen die Gesetze in Deutschland. Darin ist geregelt, dass jeder Mensch die Religion, der er angehört, ausleben darf. Außerdem finden die Richter: Nur weil eine Lehrerin ein Kopftuch trägt, beeinflusst sie nicht den Glauben ihrer Schüler.

Das Gericht erklärte aber auch: Ein Verbot könnte möglich sein. Zum Beispiel dann, wenn es großen Streit an einer Schule darüber gibt, dass eine Lehrerin ein Kopftuch trägt. Und wenn dadurch der Alltag an der Schule gestört wäre. Dann müsste aber erst geprüft werden, ob die Lehrerin nicht woanders arbeiten kann – bevor man ihr das Tragen des Kopftuchs verbietet.

Von dpa