Gedicht bleibt zum Teil verboten

Gedicht bleibt zum Teil verboten
Jan Böhmermann (Foto: dpa)

Jan Böhmermann hat im vergangenen Jahr mit einem Gedicht im Fernsehen den türkischen Präsidenten Erdogan beleidigt. Der hat sich deswegen fürchterlich aufgeregt und Anzeige gegen den Komiker erstattet. Jetzt hat ein deutsches Gericht entschieden: Teile des Gedichts bleiben verboten.

Was ist passiert?

Der türkische Präsident Erdogan (Bild: dpa)

Jan Böhmermann ist Komiker. Er hatte in seiner Fernsehsendung “Neo Magazin Royale” ein fieses Gedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan vorgelesen. Das Gedicht war extra-böse und beleidigend. Jan Böhmermann wollte damit den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik zeigen: Satire macht sich klug lustig, eine Schmähkritik beleidigt und verletzt. Der türkische Präsident hatte nämlich zuvor ein ziemlich harmloses Satire-Video als Schmähkritik bezeichnet. Böhmermann wollte zeigen: Das Video war doch ganz harmlos! Eine echte Schmähkritik sieht so aus wie mein Gedicht.

Der türkische Präsident reichte Klage wegen Beleidigung gegen Jan Böhmermann ein. Er wollte, dass der Komiker für das Gedicht bestraft wird. Außerdem sollte ihm verboten werden, das Gedicht in der Öffentlichkeit zu wiederholen.

Böhmermann muss nicht ins Gefängnis

Daraus folgten zwei wichtige Prozesse: Erstens ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Böhmermann wegen “Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts”. Er hätte deswegen bis zu fünf Jahre ins Gefängnis gehen können. Das ist ein sehr, sehr altes deutsches Gesetz. Viele Kritiker sagten sofort: Dieses Gesetz ist veraltet. Es sollte abgeschafft und Böhmermann nicht bestraft werden. Denn Staatsoberhäupter, also Politiker wie Erdogan oder Angela Merkel, sollten vor Gericht genauso behandelt werden wie alle anderen Menschen auch. Tatsächlich wurden diese Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt. Er musste also nicht ins Gefängnis.  Außerdem entschieden Politiker in diesem Januar: Dieses alte Gesetz wird gestrichen.

Teile des Gedichts bleiben verboten

Doch es gab noch ein Gerichtsverfahren. Darin klagte der türkische Präsident den Kömiker Jan Böhmermann nicht als Staatspräsident an, sondern als Privatperson. Seine Anwälte sagten: Böhmermanns Gedicht ist keine Kunst, so wie der Komiker behauptet. Sondern es verletzt die persönlichen Rechte von Erdogan. Das Gericht hat in dem Verfahren an diesem Freitag seine Entscheidung gefällt. Es entschied: Teile des Gedichts bleiben verboten. Das heißt, Jan Böhmermann darf diese Teile nicht noch einmal in seiner Sendung oder sonst wo in der Öffentlichkeit vortragen. Denn diese Teile des Gedichts seien rassistisch, voller Vorurteile und sehr verletzend.

Von ann

Mehr über den Streit erfährst du hier:

Ärger um ein Video und ein Gedicht
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