Unsere Regeln für das Zusammenleben

Unsere Regeln für das Zusammenleben
Artikel 1 ist besonders wichtig. Darin steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Foto: Insa Sanders/dpa

Ein Gesetz, das über allen anderen deutschen Gesetzen steht: das Grundgesetz. Dieses Jahr wird es 75 Jahre alt.

Regeln gibt es auf dem Schulhof, im Klassenzimmer oder zu Hause. Viele Spiele haben Regeln. Wenn jeder macht, was er will, kann es auf Dauer chaotisch werden. Deshalb gibt es auch Regeln, die für alle Menschen in Deutschland gelten. Sie stehen im Grundgesetz. Dieses Jahr wird es 75 Jahre alt.

„Das Grundgesetz ist der Name für unsere Verfassung“, sagt Christiane Toyka-Seid. Sie arbeitet für die Kinderinternetseite HanisauLand der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb. Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland und steht über allen anderen Gesetzen. Es sind die Regeln für das Zusammenleben in unserem Land. Jeder muss sich daran halten, auch der Staat selbst.

Rechte und Pflichten

„Das Wichtigste, was da drinsteht, sind die Rechte und Pflichten, die für alle Menschen gelten“, sagt Christiane Toyka-Seid. „Das sind die Grundrechte.“ Sie besagen etwa, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, egal, wie sie leben oder aussehen. Und dass jeder Mensch 
die Freiheit hat, so zu leben, wie er oder sie möchte. Allerdings darf man dabei keine anderen Menschen gefährden oder verletzen.

Das Grundgesetz feiert dieses Jahr sein 75. Jubiläum. Darin stehen die Regeln für das Zusammenleben in Deutschland. Foto: Insa Sanders/dpa

Denn immens wichtig ist Artikel 1 des Grundgesetzes. Der besagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das bedeutet, dass wir alle Menschen achten und anerkennen. Unantastbar bedeutet, dass die Würde nicht verletzt werden darf. Das wäre etwa der Fall, wenn jemand gefoltert wird oder als Sklave leben müsste.

Durch das Grundgesetz ist die eigene Würde geschützt. Aber man ist auch verpflichtet, die Würde anderer Menschen zu schützen. „Wenn ich das Recht habe darauf, dass meine Würde geachtet wird, habe ich auch die Verpflichtung, die Würde anderer Menschen zu achten“, sagt die Expertin. Das gelte auch für den Staat. „Im Grundgesetz stehen auch die Pflichten des Staates, der akzeptieren muss, dass die Menschen ihre Rechte haben.“

Ein demokratischer,
 sozialer Rechtsstaat

Auch ist im Grundgesetz festgehalten, wie der Staat aufgebaut ist. Das steht in Artikel 20. Da steht, dass wir ein demokratischer, sozialer Rechtsstaat sind, dass wir Bundesländer haben und dass wir
darauf achten müssen, dass das auch so bleibt“, sagt die Fachfrau. Demokratisch bedeutet, dass Menschen durch Wahlen entscheiden, wer im Staat bestimmen darf. Sozial heißt, dass Bürgerinnen und Bürgern geholfen wird, wenn sie Hilfe brauchen.

Dass Artikel 1 und Artikel 20 so wichtig sind, hat mit der Geschichte Deutschlands zu tun. Als die Nationalsozialisten an der Macht waren, wurden Menschen in Deutschland verfolgt, misshandelt, gefoltert und getötet. Außerdem war Deutschland damals nicht demokratisch. Das war vor über 75 Jahren, also bevor es das Grundgesetz gab.

„Das Grundgesetz ist nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden, als die Menschen den Horror und Schrecken des Nationalsozialismus noch vor Augen hatten“, sagt Christiane Toyka-Seid. Mit dem Grundgesetz soll sichergestellt sein, dass so etwas nie wieder passiert. Deswegen dürfen Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes nie geändert
 werden.

Von Insa Sanders (dpa)