Digitale Falle

Digitale Falle
Cybergrooming kann Mädchen und Jungen gleichermaßen treffen. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn

Wenn du in den vergangenen Tagen die Nachrichten verfolgt hast, ist dir ein Begriff vielleicht häufiger über den Weg gelaufen: Cybergrooming. Der Bundestag hat dazu ein neues Gesetz verabschiedet. Aber was bedeutet das Wort überhaupt genau? Wir erklären es dir.

Soziale Medien haben auch eine dunkle Seite. Besonders Kinder und Jugendliche machen immer wieder negative Erfahrungen. Foto: Sina Schuldt/dpa

Der Begriff

Egal ob mit dem Handy oder dem Computer: Viele junge Menschen – und bestimmt auch du – sind oft im Internet unterwegs. Zum Beispiel, um E-Mails zu schreiben oder etwas für den Schulunterricht nachzuschauen. Es gibt auch viele Spiele, die man online gemeinsam mit anderen Nutzern spielen und über die man sich anschließend austauschen kann – oder du chattest auf den verschiedensten Sozialen Plattformen wie Snapchat, Instagram und Co.

Hier könntest du auch mit Cybergrooming in Kontakt kommen: Denn vielleicht kennst du die Menschen gar nicht, mit denen du über das Internet Nachrichten hin- und herschickst. Natürlich hat nicht jeder Fremde auch böse Absichten. Aber einige nutzen das Internet, um unangenehme Nachrichten zu schreiben, in denen es um Sex geht. Und einige wollen auch Bilder von dir haben, im schlimmsten Fall welche, auf denen du nackt bist. Menschen, die solche Nachrichten schicken, nennt man Cybergroomer. Übersetzt heißt der Begriff: Sie missbrauchen und belästigen Kinder sexuell über das Internet.

Der Bundestag soll am 17.01.2020 verschärfte Regeln gegen sogenanntes Cybergrooming beschlieflen. Foto: picture alliance / Nicolas Armer/dpa

Das Gesetz

Natürlich gibt es viele Polizisten, die auch in diesen Chats unterwegs sind. Sie versuchen, die Cybergroomer zu erwischen. Denn was sie tun, ist verboten und ziemlich schlimm. Dazu geben sich die Ermittler oft selbst als Kinder aus, um die Cybergroomer reinzulegen. Das Problem: Selbst wenn die Ermittler bisher verdächtige Nachrichten von einem Cybergroomer erhalten haben, konnten sie nicht gegen ihn oder sie vorgehen – denn in diesem Fall hat der Cybergroomer ja in Wahrheit mit einem Erwachsenen geschrieben und deswegen nichts Verbotenes getan. Puh, kompliziert. Das ändert sich aber jetzt: Schon der Versuch, sexuellen Kontakt zu einem Kind übers Internet aufzunehmen, ist in Zukunft strafbar. Außerdem dürfen die Ermittler jetzt gefälschte Videos ins Netz hochladen – die natürlich niemals echte Kinder zeigen, aber Cybergroomer auf die falsche Fährte und schließlich in die Arme der Ermittler locken sollen. 

Der Schutz

Jetzt denkst du bestimmt: Das könnte mir nicht passieren! Ich sehe doch auf dem Bild, wer mit mir schreibt. Leider geben sich diese Cybergroomer im Internet aber oft als jemand anders aus. Sie sind also erstmal nett zu dir, machen dir sogar Komplimente oder sorgen sich, wie es dir geht – so dass es nicht auffällig ist, wenn sie irgendwann sehr persönliche Fragen stellen und Bilder von dir einfordern.

Aber keine Sorge. Das ist kein Grund, Angst zu haben. Wichtig ist: Tue nichts, was dir ein mulmiges Bauchgefühl bereitet. Und schütze dich und deine Daten im Netz. Zum Beispiel solltest du niemals einfach deine Handynummer oder gar deine Adresse verraten. Und ein verschlüsselter Profilname ist doch ohnehin viel lustiger, als den eigenen zu nennen, oder?

Wenn du immer noch Angst hast oder dich von einem möglichen Cybergroomer belästigt fühlst, kannst du dich anonym und kostenlos unter dieser Nummer melden: 116111

Von Elisa Sobkowiak