Eine dritte Möglichkeit

Eine dritte Möglichkeit
Wer sich weder als Mann noch als Frau fühlt, soll sich im Geburtenregister in Zukunft nicht mehr für eine der Optionen entscheiden müssen. (Foto: dpa)

Ein wichtiges Gericht in Deutschland hat am Mittwoch eine Entscheidung getroffen, die für Wirbel sorgt. Menschen, die nicht eindeutig Mädchen oder Jungen sind, müssen sich in ihren Ausweispapieren ab nächstem Jahr nicht mehr für ein Geschlecht entscheiden, sondern können eine dritte Möglichkeit auswählen.

Eigentlich werden Menschen nach ihrer Geburt in ihren Ausweispapieren – oder zum Beispiel im sogenannten Geburtenregister – als “männlich” oder “weiblich” eingeteilt. Jetzt soll es bald aber auch eine Option für Menschen geben, die sich nicht als Mann oder Frau fühlen. In ihrem Ausweis steht dann etwas wie „Inter“ (das heißt zwischen).

Weder Mädchen noch Junge

Dass Babys geboren werden, bei denen nicht klar ist, ob sie Junge oder Mädchen sind, passiert nicht so oft. Aber es kann trotzdem sein, dass Kinder beide Geschlechtsmerkmale haben. Das zeigt sich spätestens in der Pubertät, wenn ein Kind zum Beispiel sowohl einen Bart, als auch einen Busen bekommt.

Die Eltern können in solchen Fällen nach der Geburt oft entscheiden, ob das Kind ein Mädchen oder ein Junge sein soll. Manchmal stellt sich aber im Laufe des Lebens heraus, dass die Person sich eher wie das Geschlecht fühlt, dass die Eltern NICHT ausgewählt haben.

Oder die Menschen merken, dass keins der beiden Geschlechter richtig zu ihnen passt. Und das ist total in Ordnung! Deswegen gibt es jetzt auch die dritte Option für die Ausweispapiere.

Von pic, ann