Ermittlungen nach Gondel-Stopp

Ermittlungen nach Gondel-Stopp
Auch Kinder mussten die rund 40 Meter tief abgeseilt werden. (Foto: dpa)

Erinnerst du dich an den Seilbahn-Vorfall in Köln vor genau einem Monat? Eine Gondel hatte sich verhakt, 65 Fahrgäste saßen über dem Rhein fest und mussten von der Feuerwehr gerettet werden. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Niemand wurde schwer verletzt, aber mehrere der Passagiere bekamen Kreislaufprobleme. Nach einem solchen Vorfall ermitteln Polizei oder Staatsanwaltschaft. Schließlich soll es nicht noch einmal passieren!

Die Staatsanwaltschaft ist im deutschen Rechtssystem extra dafür da, Anzeigen (zum Beispiel von Privatpersonen) zu sammeln, zu überprüfen und zu verfolgen. Manchmal muss auch niemand Anzeige erstatten. Dann sieht die Behörde: Da ist etwas gehörig schief gelaufen, wir sollten ermitteln, was genau – und wer daran Schuld hat.

Zwei KVB-Mitarbeiter unter Verdacht

Bei der Kölner Seilbahn steht noch immer nicht fest, warum genau sich die Gondel verkantete und den Notstopp für alle anderen Gondeln auslöste. Das sollen Experten herausfinden und in einem Gutachten – das ist ein Schriftstück – der Staatsanwaltschaft erklären.

Wie der “Kölner Stadt-Anzeiger” jetzt berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeiter der KVB wegen “fahrlässiger Körperverletzung”. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft hat einen Verdacht, dass sie mit dem Gondel-Stopp zu tun haben oder ihn verursacht haben könnten. “Fahrlässig” bedeutet: Es muss keine böse Absicht dahinter gesteckt haben. Vielleicht ist den Mitarbeitern zum Beispiel einfach ein Fehler unterlaufen. Das alles muss die Staatsanwaltschaft noch herausfinden!

Von ann