Tiere vor Gericht

Tiere vor Gericht
Im Mittelalter konnten Schweine vor einem Richter landen. Foto: arifoto UG/dpa-Zentralbild/dpa

Im Mittelalter wurden auch Schweine, Hunde und Insekten angeklagt.

Stell dir vor, ein Schwein frisst Gemüse vom Marktstand und wird dann vor Gericht ­gestellt – wie ein Mensch, der etwas gestohlen hat. Oder Mäuse werden angeklagt, weil sie ein Kornfeld leergefressen haben. Klingt verrückt, oder? Im ­Mittelalter war das nicht so ­ungewöhnlich! Damals glaubten viele Menschen, dass Tiere ­genauso schuldfähig seien wie Menschen – und deshalb wurden sie angeklagt und verurteilt.

Weltlich und kirchlich

Im Mittelalter gab es zwei ­Arten von Tierprozessen: Die einen fanden vor weltlichen ­Gerichten statt, dort wurden meist Tiere wie Schweine, Hunde oder Rinder angeklagt. Zum ­Beispiel, wenn ein Schwein ein Kind gebissen hatte. Das Schwein wurde dann wie ein Mensch behandelt: Es bekam einen Anwalt, musste im ­Gefängnis warten und wurde schließlich verurteilt – oft zum Tode. Außerdem gab es kirchliche Gerichte. Die kümmerten sich um Insekten oder kleine Tiere, die Felder verwüsteten – wie Heuschrecken oder Raupen. Diese Tiere wurden nicht einzeln angeklagt, sondern als Gruppe. Die Richter versuchten, sie ­mithilfe der Kirche zu verfluchen oder aus dem Ort zu verbannen.

Nur Instinkt, keine Absicht

Für die Menschen damals war klar: Wer ein Unrecht tut, muss bestraft werden – egal ob Mensch oder Tier. Heute wissen wir: Tiere handeln aus Instinkt, nicht aus Absicht. Sie tun also nicht bewusst etwas Böses. Aber im Mittelalter glaubte man oft, dass das Böse durch den Teufel in die Welt kommt – und dass auch Tiere von ihm besessen sein könnten. Außerdem waren die Gerichtsprozesse eine Art Beruhigung für die Menschen: Wenn etwas Schlimmes ­passierte, wollte man einen Schuldigen finden. Und manchmal war das eben ein Tier.

Von Aline Klumpp