So funktioniert die EU

28 Länder bilden zusammen die Europäische Union, kurz EU. Auch Deutschland ist Mitglied. Die Staaten haben alle eine eigene Regierung. In manchen Bereichen, etwa in Wirtschaftsfragen oder im Umweltschutz, gehen sie aber gemeinsam vor – weil sie gleiche Interessen haben. Für diese Zusammenarbeit brauchen sie gemeinsame Gesetze.
Der Europäische Rat
Damit die EU funktioniert, arbeiten verschiedene Einrichtungen zusammen. Sie haben alle bestimmte Aufgaben. Eine wichtige Institution ist der Europäische Rat: Dort arbeiten die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Länder zusammen. Für Deutschland sitzt Bundeskanzlerin Angela Merkel im Europäischen Rat.
Die Chefs treffen sich mindestens viermal im Jahr – in der Regel in Brüssel. Das ist die Hauptstadt von Belgien. Dort haben viele EU-Einrichtungen ihren Sitz. Momentan ist Donald Tusk Präsident des Europäischen Rates. Er kommt aus Polen. Die Länder-Chefs bestimmen bei ihren Treffen neue Ziele und Aufgaben für die EU. Sie sagen also, wo es politisch langgehen soll. Alles, was in der EU entschieden wird, muss letztlich vom Europäischen Rat abgesegnet werden. Ohne ihn läuft in der EU nichts.
Die Europäische Kommission

In diesem Haus in Brüssel sitzen die Vertreter der Europäischen Kommission und ihre Mitarbeiter. (Foto: dpa)
Wenn die EU in einem Bereich neue Gesetze braucht, kommt die Europäische Kommission ins Spiel. Sie darf als einzige Institution neue Gesetze vorschlagen. EU-Gesetze gelten grundsätzlich für alle Länder – es gibt aber auch Ausnahmen. Die Kommission passt auf, dass sich alle Staaten an die Gesetze halten. Sie ist so etwas wie die Regierung der EU.
Alle fünf Jahre wird eine neue Kommission ernannt. Sie besteht aktuell aus 28 Kommissaren – einer aus jedem EU-Land. Präsident ist Jean-Claude Juncker aus Luxemburg. Die Kommissare sind die Chefs von unterschiedlichen Abteilungen. Diese sind für verschiedene Themenfelder zuständig, etwa für Wirtschaft oder Verkehr in der EU. Die Mitarbeiter in den Abteilungen sind Experten für ihre Themen. Deshalb erarbeiten sie auch die Gesetze. Ob ein neues Gesetz wirklich kommt, entscheiden aber Parlament und Ministerrat.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist die Vertretung der EU-Bürger. In dieser Versammlung sitzen Politiker aus allen 28 Staaten. Man nennt sie Abgeordnete. Sie vertreten die Interessen der Menschen in der EU. Zum Beispiel, wenn es um neue Gesetze geht. Die Mitglieder des Parlaments – derzeit sind es 751 – werden alle fünf Jahre von den Bürgern gewählt. Weil in den größeren Ländern mehr Menschen wohnen, haben größere Länder mehr Abgeordnete. Deutschland hat die meisten: 96.
EU-Parlamentspräsident ist momentan Martin Schulz. Er kommt aus Deutschland. Das EU-Parlament entscheidet nicht nur gemeinsam mit dem Ministerrat über Gesetzesvorschläge. Es kontrolliert auch die EU-Kommission und bestimmt, wofür die EU Geld ausgibt. Das Parlament hat zwei Tagungsorte: In Brüssel und im französischen Straßburg.
Der Ministerrat

Hier treffen sich gerade die Minister für Justiz im Rat. Aber auch die Außen-, Gesundheits- oder Familien-Minister kommen so zusammen. (Foto: dpa)
Der Ministerrat – eigentlich heißt er Rat der EU – ist die Vertretung der Mitgliedsstaaten. Im Ministerrat treffen sich die Minister aus allen EU-Ländern. Die Minister sind in ihren Ländern Mitglieder der Regierungen. Es gibt nicht nur einen Ministerrat. In einer Regierung gibt es schließlich auch nicht nur einen Außenminister, sondern etwa auch einen Finanz- und einen Umweltminister.
Je nachdem, welche Themen besprochen werden müssen, setzt sich der Ministerrat immer anders zusammen. Wenn es um Außenpolitik geht, treffen sich die Außenminister, für Wirtschaftsfragen die Wirtschafts- und Finanzminister. Der Ministerrat entscheidet mit dem Parlament über Gesetze. Außerdem legt er fest, wie das Geld in der EU verteilt wird.
Von Christina Michaelis
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