Mit Burkini ins Wasser

Mit Burkini ins Wasser
Bei manchen Schülern spielt der Glaube im Sport eine große Rolle. (Foto: dpa)

Manche Kinder lieben ihn, manche Kinder mögen ihn überhaupt nicht – den Schwimmunterricht in der Schule. Trotzdem müssen alle Schüler mitmachen, denn er gehört zum Lehrplan. Genauso wie Mathe- oder Kunstunterricht. Aber bei manchen Kindern geht es gar nicht darum, ob sie Lust auf den Schwimmunterricht haben. Sondern, ob das mit ihrem Glauben vereinbart werden kann. 

Fall in der Schweiz

Eine Frau im Burkini (Foto: dpa)

Im Islam ist es so, dass Frauen und Männer strikt getrennt sind. Frauen dürfen von Männern nicht in knapper Kleidung oder im Bikini gesehen werden. Deswegen ist ein muslimisches Mädchen in der Schweiz auch nicht mehr zum Schwimmunterricht gegangen. Dort waren auch Jungs dabei. Die Eltern sind sogar vor Gericht gegangen, damit ihre Tochter nicht beim Schwimmunterricht mit den Jungs mitmachen muss. Aber diese Woche hat ein europäisches Gericht entschieden, dass das Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen muss. Denn er ist Teil der  Schulpflicht.

Das Mädchen darf beim Schwimmen aber anstatt eines  Badeanzugs oder eines Bikinis einen Burkini tragen. Ein Burkini ist ein Ganzkörper-Badeanzug, der nicht viel Haut zeigt. Er sieht so ähnlich aus  wie ein Neoprenanzug zum Surfen.

Fall in Deutschland 2013

Auch in Deutschland gab es vor vier Jahren einen Fall, bei dem ein muslimisches Mädchen nicht beim Schwimmunterricht mitmachen wollte. Es hatte eine Familie in Frankfurt geklagt.

Auch damals haben sich die Richter dafür entschieden, dass das Mädchen mitmachen muss. Das ist in Deutschland jetzt die Regel für alle Schüler und Schülerinnen.

Religionsfreiheit

Für die Richter sind solche Entscheidungen schwierig. Denn  sie müssen zwischen der Religionsfreiheit und der Schulpflicht entscheiden.  Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland sich frei aussuchen kann, zu welchem Glauben er gehört. Also ob er Katholik, Muslim, Jude oder  gar nichts sein möchte. Die Schulpflicht besagt, dass Jugendliche bis sie 18 Jahre alt sind zur Schule gehen müssen.

Gerichtsurteil 2015

Kopftuch dürfen Lehrerinnen und Schülerinnen tragen – aber keinen Schleier vorm Gesicht. (Foto: dpa)

Zu dieser Diskussion über Religionsfreiheit zählt auch, ob in der Schule Kopftuch getragen werden darf oder nicht.  Denn es ist ein religiöses Symbol. 2015 hat ein wichtiges deutsches Gericht  ein grundsätzliches Urteil gesprochen: Lehrerinnen dürfen ein Kopftuch in der Schule tragen. Das war vorher verboten. Über das Gerichtsurteil waren nicht alle froh. Denn manche finden: Wenn Lehrerinnen ein Kopftuch tragen, dann schauen  Mädchen sich das vielleicht ab. Diese Menschen denken aber nicht daran, dass einige muslimische Frauen das Kopftuch gerne tragen wollen.

Kopftuch in der Schule

„Mädchen dürfen in Deutschland in der Schule ein Kopftuch tragen“, erklärt ein Sprecher des Bildungsministeriums NRW. Was sie aber nicht dürfen, ist ihr Gesicht verstecken. Denn es gibt auch spezielle Schleier, bei denen nicht mal die Augen zu sehen sind.

„Das Gesicht darf im Unterricht nicht verschleiert sein“, sagt der Sprecher des Bildungsministeriums. Denn für die Kommunikation ist das Gesicht sehr wichtig. Der Lehrer kann dann zum Beispiel  erkennen, ob die Schülerinnen das Gelernte verstanden haben oder nicht. Das Gleiche gilt natürlich auch für Lehrerinnen. Sie dürfen auch keinen Gesichtsschleier im Unterricht tragen.

Von Jacqueline Rother

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